Schädlingsbekämpfung
Schnell, sicher, diskret – von der Schädlingsbekämpfung, über Vogelabwehrmaßnahmen bis hin zur Tatortreinigung und umfassenden Hygienemaßnahmen im Gesundheitsbereich.
Fachkundige Schädlingsbekämpfung
Im Bereich der Bekämpfung von Schädlings- und Ungezieferbefall bieten wir unseren Kunden fachkundige Hilfe auf dem neuesten Stand von Wissen und Technik. Dabei befolgen wir selbstverständlich sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheits-, Umwelt- und Artenschutz.
Unsere geprüften Schädlingsbekämpfer arbeiten äußerst diskret. Neutrale Firmenfahrzeuge bei der Anfahrt lassen beispielweise nicht darauf schließen, dass es sich bei dem Einsatz um einen Fall von Ungezieferbekämpfung handelt.
Unsere Leistungen für Privat- und Geschäftskunden im Bereich Schädlingsbekämpfung umfassen:
• klassische Kammerjägerdienste
• Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, z. B. Ratten und Mäuse
• Bekämpfung von Hausschädlingen, wie Bettwanzen, Lebensmittelmotten, Kleidermotten
• Vorratsschutz, z. B. Bekämpfung Getreidekäfer
• Bekämpfung von Gartenschädlingen/Pflanzenschädlingen, wie Wühlmäusen, Ameisen
• Pflanzenschutz
• Unkrautbekämpfung
• Bekämpfung von Wespen (sofern gesetzlich zulässig, sonst Umsiedlung s. u.)
• Umsiedlung von Hornissen
• Vogelabwehrmaßnahmen
• Maßnahmen zur Vertreibung (Vergrämen), z. B. von Madern
• Holz- und Bautenschutz, z. B. bei Befall mit Holzwürmern und Termiten
• Trockenlegung
Zudem übernehmen wir auch:
• professionelle Tatortreinigung
• mit anschließender Geruchsneutralisation (Entwesung) und Desinfektion
Für Einrichtungen im Medizin- und Gesundheitsbereich sowie für Betriebe der Lebensmittelbranche bieten wir darüber hinausgehende Maßnahmen zur Keim- und Schädlingsbekämpfung und Vorbeugung an:
• Desinfektion und Hygieneservice, z. B. in Krankenhäusern, Hotels, Gaststätten
• Risikoanalyse & Ermittlung des kritischen Kontrollpunkts, gem. HACCP-Richtlinie der LMHV
• Kontrollen zur Durchsetzung der «EU-Verordnung zur Lebensmittelhygiene» (vom 01.01.2016)
• Kontrollen auf Einhaltung der «Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene»
• Erstellen von Trendanalysen, gem. «Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene»
• Bekämpfung von Ungeziefer und Schädlingen, wie Mäusen, Ratten, Silberfischchen, Schaben, Kakerlaken u.a.
Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern
Man mag es kaum glauben, aber Wespen werden immer seltener in Deutschland. Die hierzulande größte Wespenart, die Hornisse, gehört mittlerweile sogar zu unseren streng geschützten Insektenarten. D. h. Hornissen dürfen nicht getötet und Hornissennester nur in Ausnahmefällen entfernt oder umgesiedelt werden. In einigen Regionen gilt dasselbe auch bereits für Wespen. Am besten informieren Sie sich ggf. bei der für den Naturschutz zuständigen Behörde in Ihrer Nähe.
Zur Umsiedlung eines Hornissennests benötigen Sie auf jeden Fall eine behördliche Ausnahmegenehmigung, ansonsten machen Sie sich mit der Entfernung strafbar. Die Bekämpfung der Tiere, z. B. mittels Insektizids, ist in jedem Fall verboten und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Ein Fall für den Experten
Wenn Sie in Ihrem Garten oder auf dem Grundstück ein Hornissennest entdecken, sollten Sie deshalb in jedem Fall einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu Rate ziehen.
Unser Experten können bei einer Besichtigung vor Ort das möglichen Gefahrenpotential des Hornissennests einschätzen. Sollten von den Hornissen zu große Risiken für die Menschen in der Umgebung ausgehen, kann eine fachkundige Umsiedlung des Nests unter behördlicher Genehmigung vorgenommen werden.
Die Umsiedlung des Hornissennests ist eine schwierige Aufgabe, die Geduld und Fingerspitzengefühl erfordert. Zuerst muss das Hornissennest erreichbar sein bzw. gemacht werden. Daraufhin müssen möglichst viele Hornissen, idealerweise auch die Königin, eingefangen werden. Ist das geglückt, wird das Hornissennest mitsamt der Waben, in denen sich die Eier und Larven befinden, gesichert. Nun findet die eigentliche Umsiedlung statt und die Tiere und das Nest werden an einen anderen artgerechten Ort transportiert. Dieser neue Standort wurde vorab gründlich ausgewählt. Dort stellen wir das Nest wieder auf. Dabei können wir beispielsweise einen speziellen Hornissenkasten verwenden. Das ist eine sehr sensible Phase in der Umsiedlung. Wir müssen sehr vorsichtig und schonend vorgehen, um die Überlebenschancen der Tiere zu wahren. Insgesamt setzen wir all unser Wissen und unsere Erfahrung ein, damit die Umsiedlung glückt und das Hornissenvolk an seinem neuen Standort fortbestehen kann.
Vogelabwehrmaßnahmen an Gebäuden
Um Vögel von Gebäuden fernzuhalten und damit Verunreinigungen und Schäden an Fassaden und Dächern zu vermeiden, stehen uns eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung. Ob Privathaushalt, Unternehmen oder öffentliche Hand, wir beraten unsere Kunden umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten bei der Vogelabwehr entsprechend den individuellen Gegebenheiten und den gesetzlichen Vorgaben zum Tierschutz sowie ggf. nach HACCP-Standard.
Folgende Vogelabwehrmaßnahmen können wir für Sie umsetzen:
• Verspeicksung
• Verseilung
• Vernetzung
• Nistschutzbretter
• Vogelkotbretter
• Verblendungen und Verkleidungen
Ihre Ansprechpartner
Unsere Standorte
Hauptsitz Rügen
Industrie- und Büroreinigungsgesellschaft mbH
Hauptsitz Rügen
Spülfeld II 03, 18546 Sassnitz (Ortsteil Mukran)
Telefon: 03 83 92 / 69 30
Fax: 03 83 92 / 3 31 11
Niederlassung Stralsund
Industrie- und Büroreinigungsgesellschaft mbH
Niederlassung Stralsund
Heinrich-Heine-Ring 78, 18435 Stralsund
Telefon: 0 38 31 / 39 20 52
Fax: 0 38 31 / 39 20 84
Niederlassung Greifswald
Industrie- und Büroreinigungsgesellschaft mbH
Niederlassung Greifswald
An den Wurthen 10a, 17489 Greifswald
Telefon: 0 38 34 / 50 19 42
Fax: 0 38 34 / 50 48 80
Niederlassung Rostock
Industrie- und Büroreinigungsgesellschaft mbH
Niederlassung Rostock
Schutower Straße 5, Geb. S20, 18069 Rostock
Telefon: 03 81 / 7 99 85 57
Fax: 03 81 / 8 09 64 38