Kollektivmarke
Qualitätsverbund Gebäudedienste®
Seit der Änderung der Handwerksordnung 2004 ist das Gebäudereiniger-Handwerk zulassungsfrei. Das bedeutet, dass sich jeder in die Handwerksrolle eintragen lassen kann, auch ohne Nachweis einer entsprechenden Qualifikation.
Dadurch ist es für Auftraggeber schwierig, einen Gebäudedienstleister zu finden, der über gute fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.
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